Mindestlohngesetz
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Mindestlohngesetz
Verpflichtungserklärung des MiLoG ab 01.01.2019 Datum: 09.01.2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
Aufgrund der Regelungen des MiLoG (MIndestlohngesetz) sind wir als Arbeltgeber grundsätzlich ab 01.01.2019 verpflichtet, an unsere Arbeitnehmer, ein Entgelt in Höhe von mindestens 9,19€ brutto die Stunde zu zahlen.
Wir versichern Ihnen, dass wir die Verpflichtungen des MiLoG einhalten.
(§13Mindestlohngesetz)
Mit freundlichen Grüßen aus Lauda-Königshofen